Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der deutschen Rentenversicherung arbeitet seit 2016 mit neuen Funktionen (euBP). Die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die relevanten Entgeltdaten direkt an die Rentenversicherung elektronisch weiterzuleiten. Unter anderem wurde die Bereitstellung von Bescheiden und Prüfmitteilungen in elektronischer Form ab dem 01.01.2016 umgesetzt. In einem elektronischen Postfach können diese Dokumente abgerufen werden. Bei Beanstandungen wird eine elektronische Datei erstellt, die neben den Korrekturhinweisen auch Informationen über die zu stornierenden Meldungen enthält. Diese Datei kann vom Arbeitgeber maschinell verarbeitet und so im Abrechnungssystem des Arbeitgebers die Meldekorrekturen veranlasst werden.
Quelle: BBH