Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen können öffentliche Arbeitgeber in den neuen Bundesländern erreichen. In der Vergangenheit wurden auf Zuwendungen zur Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Später wurde festgestellt, dass diese Beiträge als Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge steuer- und beitragsfrei bleiben. Es kommt für die nunmehr mögliche Erstattung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber diese Zuwendungen tatsächlich lohnsteuerfrei belassen hatte.