Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen.
Der Anteil der Leasingsonderzahlung an den jährlichen Gesamtaufwendungen für die betrieblichen Fahrten eines Jahres ist danach kumulativ aus dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern des jeweiligen Jahres und zeitanteilig nach dem Verhältnis der im jeweiligen Jahr liegenden vollen Monate und der Laufzeit des Leasingvertrags zu bestimmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Leasingsonderzahlung dazu dient, die monatlichen Leasingraten während des Vertragszeitraums zu mindern. (Leitsatz)
Im Streitfall ging es um die Frage, wie eine Leasingsonderzahlung bei einer gemischten Nutzung eines Fahrzeugs aufzuteilen ist. Der Bundesfinanzhof, kam zu dem Ergebnis, dass unabhängig von Zahlungszeitpunkt der Sonderzahlung auch eine zeitliche Aufteilung des Betriebsausgabenabzugs im Rahmen der Nutzungseinlage zu erfolgen hat. Begründet wird dies damit, dass sich die laufenden Zahlungen durch die Sonderzahlung gemindert hatten. (BFH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VIII R 1/21).
Stand: 1. August 2024