Zinsen werden auf Steuernachforderungen und -erstattungen berechnet. Das geschieht immer, wenn der Bescheid mehr als 15 Monate nach der Entstehung der Steuer, dem Ende des Steuerjahres, erlassen wird. Im Bescheid werden dann 0,5% Zinsen pro vollem Monat festgesetzt, das entspricht einem Jahreszins von 6%.
Veröffentlicht am 03. Mai 2021