Mit dem aktuellen Urteil hat der BFH die umsatzsteuerliche Beurteilung der Garantiezusage durch einen Kfz-Händler klargestellt. Die entgeltliche Garantiezusage des Kfz-Händlers ist als eigenständige sonstige Leistung zu beurteilen. Es liegt keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung vor. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses vor. Diese Leistung ist deshalb steuerfrei nach § 4 Nr. 10 a UStG.
Veröffentlicht am 15. April 2019