Umsetzung des Kassengesetzes

Nur noch wenige Monate verbleiben, dann muss das neue Kassengesetz umgesetzt werden. Unter anderem muss die elektronische Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Die verbleibende Zeit für die Umsetzung dürfte knapp werden: bis zum Jahreswechsel muss zertifiziert, in Serie gefertigt, durch die Kassenhersteller systemkonform in die Kassen integriert und vom Steuerpflichtigen installiert werden. Berechtigte Zweifel zur rechtzeitigen und planmäßigen Umsetzung werden durch Verbände an die Bundesregierung derzeit herangetragen. Dazu wurde nun auch der Finanzausschuss des deutschen Bundestages mit Bedenken zur Umsetzung am geplanten Stichtag aufgerufen, über eventuelle Lösungsmöglichkeiten und Übergangsregelungen nachzudenken. Immerhin müsste für betroffene Kassensysteme die Meldepflicht innerhalb eines Monats, also mithin bis zum 31.01.2020 umgesetzt worden sein. Erhebliche Störungen und Belastungen für alle Beteiligte sind vorprogrammiert, weshalb eine weiterführende Übergangslösung dringend angeraten wird.

Veröffentlicht am 11. Juni 2019

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert