Etwa 49.000 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes jährlich müssen Verdienststatistiken abliefern und von ca. 160.000 Dienstleisternen werden jährlich Strukturdaten gesammelt. Das Verweigern dieser Daten stellt keine wirkliche Option dar, denn das ist mit Bußgeld bedroht. Unternehmer sollten möglichst mit ihrem steuerlichen Berater sprechen, der die notwendigen Daten zum Teil aus dem Buchhaltungsprogramm ableiten und melden kann. Programmhersteller bieten oftmals auch spezielle Programme an, aus denen sich die Daten erstellen lassen. Unter anderem weist aktuell die DIHK auf die Verpflichtung für Unternehmen hin und warnt vor Bußgeldern als Folgewirkung.
Veröffentlicht am 29. Juli 2019