Kurzfristige Beschäftigung: Zeitgrenzen

Die Bundesregierung antwortet aufgrund einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zur dauerhaften Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung. Für viele Betriebe stellt es eine große Entlastung dar, wenn saisonale Arbeitskräfte ohne großen Personalwechsel kurzfristig beschäftigt werden können, insbesondere im Sonderkulturbereich der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen in den letzten Jahren kaum verändert haben. Auch mit einer Anhebung der Zeitgrenzen auf 70 Tage oder drei Monate im Jahr seien keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden. Deshalb hat sich die Bundesregierung zu einer dauerhaften Lösung bezüglich der neuen Zeitgrenzen entschieden.

Veröffentlicht am 27. August 2019

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