Der Bundesrechnungshof hat Bundesfinanzminister Scholz aufgefordert, den Solidaritätszuschlag ab dem kommenden Jahr komplett abzubauen. Sollte der Solidaritätszuschlag wie geplant für hohe Einkommen beibehalten werden, drohen dem Bundeshaushalt Milliardenrisiken. Der geplante teilweise Fortbestand unterliegt verfassungsrechtlichen Bedenken, so wird in einem Sondergutachten berichtet. Angesichts dieser Risiken wird der Solidaritätszuschlag für eine sofortige Abschaffung aber auch als unrealistisch eingestuft. Empfohlen wird eine stufenweise Abschaffung bis 2023 für alle Steuerzahler. Für die Gegenfinanzierung sollen viele Subventionen gestrichen werden: beim Dieselbenzin, Dienstwagen und bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Zudem soll die Bundesregierung seine Zahlungen an Länder und Kommunen überprüfen. Zwischenzeitlich wird ein Volumen von 80 Milliarden an Zahlungen geleistet, die die Länder und Kommunen selbst tragen müssten.
Veröffentlicht am 2. September 2019