Das BMF Schreiben vom 17.06.2009 hinsichtlich der lohn-/einkommensteuerlichen Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-modellen wird geändert bzw. neu gefasst. Dies betrifft insbesondere die Organe von Körperschaften. Die genauen Ausführungen können dem Schreiben entnommen werden, die Neufassung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Veröffentlicht am 20. November 2019