Das FG Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen kann. Das FG hat entschieden, dass neben den Pauschbeträgen nach dem Schreiben des BMF vom 17.12.2007 keine tatsächlichen Gebäudeaufwendungen geltend gemacht werden können. Denn diese seien betrieblich und privat veranlasst und als Aufwendungen für den privaten Haushalt nicht anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Streitfall war auch kein sachgerechter Aufteilungsmaßstab gegeben.
Veröffentlicht am 27. November 2019