Die Aufwendungen (vorweggenommene Werbungskosten) für einen Forschungsaufenthalt im Ausland sind um steuerfreie Stipendien zu kürzen, so das Finanzgericht Münster. U.a. führte das FG auf, dass die Klägerin hinsichtlich der Reisekosten wirtschaftlich nicht belastet gewesen sei, weil diese durch die Reisepauschale abgedeckt seien. Weitere Aufwendungen wie die doppelte Haushaltsführung und die Fahrten in den USA seien nicht abzugsfähig, weil sie unmittelbar mit dem steuerfreien Stipendium im Zusammenhang stünden.
Veröffentlicht am 30. März 2020