Der deutsche Bundestag hat heute einer vorübergehenden Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz zugestimmt, um ein Rettungspaket für die Wirtschaft auf den Weg bringen zu können. Wegen des zu erwartenden deutlichen Rückgangs des Bruttoinlandsproduktes werden im Nachtragshaushalt 122,487 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Soloselbständigen werden zentral weitere 50 Milliarden Euro veranschlagt. Für kurzfristige Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung will die Bundesregierung zusätzlich 55 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Daneben wurden eine Reihe an weiteren Schritten beschlossen wie z. B. eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser, mehr Kompetenz des Bundes beim Seuchenschutz, Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung. Gelockert wurde das Insolvenzrecht, damit schnelle Pleiten vermieden werden und für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz.
Veröffentlicht am 08. April 2020