Unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten 2020

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dies gilt grundsätzlich auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden (Wert der Mahlzeit bis 60 EUR). Die Sachbezugswerte wurden zum 1.1.2020 neu festgesetzt: für ein Frühstück 1,80 EUR, für ein Mittags- oder Abendessen 3,40 EUR.

Veröffentlicht am 8. April 2020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert