Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hängen von der Art der Dokumente ab:
-10 Jahre für Handelsbücher, Buchführungsbelege, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide usw.
-6 Jahre für z. B. empfangene und versendete Handels- und Geschäftsbriefe
-2 Jahre für z. B. Mindestlohn- Aufzeichnungen
Daneben gibt es aber auch noch branchenspezifische Besonderheiten, die besondere Berufsgruppen zu bestimmten Aufzeichnungen und Aufbewahrung verpflichten, z. B. Ärzte, Therapeuten und Finanzunternehmen.
Veröffentlicht am 2. Juni 2020