Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine digitale Rentenübersicht in geänderter Fassung beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht die Bündelung der Rentenvorsorgeinformation verschiedener Träger vor, jedoch zunächst auf freiwilliger Basis. Die digitale Rentenübersicht soll einen Anreiz setzen, dass sich die Bürger intensiver mit der Altersvorsorge auseinandersetzen. Die bisherigen Informationen seien laut Bundesregierung zu unübersichtlich.
Veröffentlicht am 27. Januar 2021