Mitteilungen an die Finanzbehörden

Die Finanzverwaltung äußert sich in dem BMF-Schreiben v. 21.1.2021 ausführlich zur Mitteilungsverordnung (MV). Erläutert werden die Regelungen zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab dem 21.1.2021 bis 31.12.2024 zu folgenden Punkten:

Zweck der Verordnung

Mitteilungsverpflichtete

Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Mitteilungen nach §§ 3 bis 6 MV

Verfahren bei Mitteilungen nach §§ 2, 3, 4, 5 und 6

Elektronische Mitteilungen des Bundesamts für Justiz nach § 4a MV

Elektronische Mitteilungen über Billigkeitsleistungen des Bundes und der Länder anlässlich der Corona-Krise (§ 13 MV)

Veröffentlicht am 27. März 2021

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