10.02.2021, 10:36 Uhr –
Für die Steuererklärung 2020 hat die Finanzverwaltung ein neues Formular „Anlage Corona-Hilfen“ herausgegeben. Dieses Formular muss jeder Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- oder Forstwirt abgeben.
Im Formular wird abgefragt, ob im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie staatliche Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden. Einzutragen ist für jeden Betrieb der Saldo aus den 2020 erhaltenen und 2020 zurückgezahlten Hilfsgeldern.
Diese Gelder sind als steuerpflichtige Betriebseinnahmen in den Gewinn bzw. Verlust miteinzubeziehen, der in den Anlagen G, S oder L bzw. den entsprechenden Anlagen zur gesonderten Feststellungserklärung einzutragen ist.
Wer keine dieser Hilfen erhalten hat, trägt in die Zeile 4 der „Anlage Corona-Hilfen“ die Ziffer 2 für „Nein“ ein.
18. April 2021