Fragen zur E-Rechnung (BMF)

Für die neue E-Rechnungspflicht bei der Rechnungsstellung zwischen Unternehmern hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben vom 15.10.2024 veröffentlicht. Außerdem hat es jetzt einen Fragenkatalog zu wichtigen Anwendungsfragen online gestellt und unter anderen folgenden Fragen beantwortet:

• Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?

• Was ist ein „inländisches Unternehmen“?

• Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?

• Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung?

• Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

• Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?

• Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung?

• Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen?

• Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

• Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?

• Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?

Veröffentlicht: 09.12.2024

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