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Bundesrechnungshof fordert Abschaffung des Soli

Der Bundesrechnungshof hat Bundesfinanzminister Scholz aufgefordert, den Solidaritätszuschlag ab dem kommenden Jahr komplett abzubauen. Sollte der Solidaritätszuschlag wie geplant für hohe Einkommen beibehalten werden, drohen dem Bundeshaushalt Milliardenrisiken. Der geplante teilweise Fortbestand unterliegt verfassungsrechtlichen Bedenken, so wird in einem Sondergutachten berichtet. Angesichts dieser Risiken wird der Solidaritätszuschlag für eine sofortige Abschaffung aber auch als unrealistisch eingestuft. Empfohlen wird eine stufenweise Abschaffung bis 2023 für alle Steuerzahler. Für die Gegenfinanzierung sollen viele Subventionen gestrichen werden: beim Dieselbenzin, Dienstwagen und bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Zudem soll die Bundesregierung seine Zahlungen an Länder und Kommunen überprüfen. Zwischenzeitlich wird ein Volumen von 80 Milliarden an Zahlungen geleistet, die die Länder und Kommunen selbst tragen müssten.

Veröffentlicht am 2. September 2019

Prognose für Unternehmensnachfolgen

Zwischen 2018 und 2022 stehen etwa 150.000 Unternehmen zur Nachfolge an. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion beruft sich die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf das Institut für Mittelstandsförderung Bonn. Vorbereitungen treffen von 1.000 nur etwa 43 Unternehmen, in Ostdeutschland 40. Die Zahl nimmt im Vergleich zu früheren Analysen zu. Mit einer Nachfolgelücke sei zwar nicht zu rechnen, jedoch sind regionale und branchenspezifische Engpässe nicht auszuschließen. Von den Abgeordneten wurde insbesondere zur Situation im Hotel- und Gaststättengewerbe gefragt. Detaillierte Auswertungen dazu liegen nicht vor, erklärt die Bundesregierung. Auf Unterstützungsinstrumente besonders für kleine und mittlere Unternehmen wird in der Antwort hingewiesen.

Veröffentlicht am 27. August 2019

Kurzfristige Beschäftigung: Zeitgrenzen

Die Bundesregierung antwortet aufgrund einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zur dauerhaften Entfristung der 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung. Für viele Betriebe stellt es eine große Entlastung dar, wenn saisonale Arbeitskräfte ohne großen Personalwechsel kurzfristig beschäftigt werden können, insbesondere im Sonderkulturbereich der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen in den letzten Jahren kaum verändert haben. Auch mit einer Anhebung der Zeitgrenzen auf 70 Tage oder drei Monate im Jahr seien keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden. Deshalb hat sich die Bundesregierung zu einer dauerhaften Lösung bezüglich der neuen Zeitgrenzen entschieden.

Veröffentlicht am 27. August 2019

Seminarleiterin und Rentenversicherung

Die Tätigkeit als Seminarleiterin anlässlich der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies stellte das zuständige LSG in einer Gesamtbetrachtung fest. Die getroffenen Vereinbarungen sprachen im Urteilsfall überwiegend auch aufgrund der tatsächlichen Durchführung für eine selbständige Tätigkeit. Weisungsbefugnisse Kraft derer die Klägerin befugt gewesen wäre, gegenüber der Beigeladenen Anordnungen in inhaltlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu erteilen, hätten die Beteiligten nur in sehr eingeschränktem Umfang vereinbart. Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Beigeladenen könnte verneint werden, zumindest was die Ausgestaltung zur Annahme einer anhängigen Beschäftigung prägen würde. Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen obliegt in erster Linie den hauptberuflichen Fachkräften, deren Verantwortung etwa in dem pädagogischen Rahmenkonzept der Klägerin deutlich wird.

Veröffentlicht am 19. August 2019

EU: Grenzüberschreitender Handel

Die Mitgliedstaaten haben neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen förmlich angenommen. Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und Unternehmen in der EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen. Der online-Handel nimmt zwar zu, das damit verbundene Potential wird aber derzeit noch nicht ausgeschöpft, so die Europäische Kommission. Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Verbraucher, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, sind die neuen Regeln über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lassen.

Veröffentlicht am 19. August 2019

Formular für Beitragserstattungen

Zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge können neben der Möglichkeit der Verrechnung auch schriftlich im Antragsverfahren zurückgefordert werden. Mit einem neuen Antragsformular will die Sozialversicherung nun für mehr Transparenz sorgen. Die Gründe für eine unrechtmäßige Beitragszahlung sind vielfältig. In der Praxis sind dem Arbeitgeber wichtige Abgaben zur Person des Arbeitnehmers nicht bekannt, wie beispielsweise der Bezug einer Rente oder die Elterneigenschaft. Die Beitragsrückerstattung könnte durch einen schriftlichen Erstattungsantrag erfolgen. Das neue Formular wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entwickelt und enthält alle erforderlichen Angaben. Rückfragen beim Arbeitgeber/Arbeitnehmer sind so nicht mehr notwendig.

Veröffentlicht am 12. August 2019

Kaufprämie für E-Autos verlängert

Der sog. Umweltbonus für den Kauf von E-Autos wurde vom Bundeswirtschaftsministerium bis Ende 2020 verlängert. Die Kaufprämie habe sich nach Aussagen des BWM bewährt und die Zahl der Anträge steigen stetig an. Die Kaufprämie wird in ihrer bestehenden Form mit den identischen Fördersätzen bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Der Umweltbonus kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge gibt es nach wie vor 4.000 EUR, für Plug-In Hybride gibt es die Prämie in Höhe von 3.000 EUR. Die Kaufprämie wird zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis von unter 60.000 EUR aufweisen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen aller Art, auf die Neufahrzeuge zugelassen werden. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Fördersumme beträgt pauschal 100 EUR.

Veröffentlicht am 12. August 2019

Zeit aufzeichnen nach EuGH

Nach einem Urteil des EuGH müssen Arbeitgeber sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Mit dieser Entscheidung sollen Arbeitnehmer geschützt werden. Nach dieser Entscheidung müssen Unternehmen mittels Arbeitszeiterfassungssysteme die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter protokollieren. Nur so könne nach Auffassung des EuGH die Grundrechte und der Gesundheitsschutz tatsächlich einer Kontrolle durch Behörden und Gerichte zugeführt werden. Bei der Entscheidung wird der Umfang der Rechtsprechung auf jeden Arbeitnehmer ausgedehnt. Die Bundesregierung bleibt zunächst gelassen und warnte vor Schnellschüssen. Durch ein Rechtsgutachten soll die Relevanz für Deutschland geklärt werden. Erst dann werde über ggf. bestehenden Umsetzungsbedarf weiter verhandelt werden müssen.

Veröffentlicht am 6. August 2019

Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

Der Kläger erzielte steuerpflichtige Umsätze aus dem Vertrieb von Hard- und Software. Von drei Zuliefererfirmen stand der Vorsteuerabzug in Frage. Der Zulieferer bot die Waren vom Nettoverkaufswert betrachtet unter dem Einkaufspreis an den seit Jahren bekannten Kunden an. Dies war insbesondere deshalb möglich, weil die Beteiligten in ein Umsatzsteuerbetrugssystem eingebunden waren. Die Geschäfte wurden abgewickelt, indem Angebote unterbreitet wurden und über vermeintliche Handelsvertreterkontakte transferiert wurden. Die Waren wurden nach Feststellung der Steuerfahndung von einer unter falschen Namen auftretenden Person erworben. Diese fungierte auch als Geschäftsführer der beteiligten Firmen. Mit der Sitzverlegung wurden jedoch keine Geschäftsräume am neuen Ort unterhalten. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug. Der BFH bestätigte mit Verweis auf den EuGH die Auffassung der Finanzverwaltung mit der Begründung, dass zwischen dem Rechnungsaussteller und dem Leistenden die erforderliche Identität nicht vorgelegen habe.

 Veröffentlicht am 6. August 2019

Datenübermittlung an Statistische Ämter

Etwa 49.000 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes jährlich müssen Verdienststatistiken abliefern und von ca. 160.000 Dienstleisternen werden jährlich Strukturdaten gesammelt. Das Verweigern dieser Daten stellt keine wirkliche Option dar, denn das ist mit Bußgeld bedroht. Unternehmer sollten möglichst mit ihrem steuerlichen Berater sprechen, der die notwendigen Daten zum Teil aus dem Buchhaltungsprogramm ableiten und melden kann. Programmhersteller bieten oftmals auch spezielle Programme an, aus denen sich die Daten erstellen lassen. Unter anderem weist aktuell die DIHK auf die Verpflichtung für Unternehmen hin und warnt vor Bußgeldern als Folgewirkung.

Veröffentlicht am 29. Juli 2019