Gewinnverlagerungen sollen unterbunden werden, das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Lizenzaufwendungen sollen aus diesem Grund eingeschränkt werden. Grundsätzlich sollen vom steuerlichen Abzug Aufwendungen für Lizenzen und andere Rechteüberlassungen ausgenommen werden, die beim Empfänger nicht oder nur gering besteuert werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf sieht darin schädliche Steuerpraktiken, die künftig vom Ausgabenabzug ausgeschlossen werden.