Erneut soll dieses Thema in den Mitgliedstaaten vorangebracht werden. Eine Steuererklärung für alle Gewinne in der EU- das soll mit einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer erreicht werden. In einem ersten Schritt soll ein einheitliches Regelwerk gefunden werden. In einem zweiten Schritt sollen die unternehmerischen Gewinne und Verluste in unterschiedlichen EU-Länder zu einem Nettoergebnis zusammengefasst werden (GKKB). Die Steuer soll dann mit einem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, in dem das Unternehmen aktiv war. Mit zusätzlichen neuen Bestimmungen sollen Regelungen geschaffen werden, die für alle Unternehmen in der EU zur Anwendung kommen, so z. B. ein Abzug für Forschung und Entwicklung oder fiktive Zinsen für das Eigenkapital.