Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Bundesfinanzhof hat zur Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in einem aktuellen Urteil Stellung genommen. Dabei ging es um die Rückzahlung unrichtig einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Die Rückerstattung derartiger Beiträge kann der Arbeitnehmer beanspruchen. Zuständig für den erstattungsfähigen Anspruch ist aber ausschließlich die Einzugsstelle und nicht der Arbeitgeber. Bei der Rückerstattung sind außerdem Fristen zu beachten.

Quelle:BBH