Das Bundessozialgericht musste entscheiden, ob auch im Zusammenhang mit einem Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung zahlen muss. Dabei stellt das Gericht fest, dass auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung kein Versicherungsschutz besteht. Es liegt kein Arbeitsunfall vor, da sich der Kläger nicht auf einem Betriebsweg befand. Der Kläger war auf dem Weg zur Küche ausgerutscht, was der privaten Lebenssphäre zuzurechnen ist. Eine aus betrieblichem Interesse durchgeführte Arbeit im Homeoffice nimmt der privaten Wohnung nicht den Charakter der Privatsphäre.
Quelle: BBH