Eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU soll nach einer Pressemitteilung der europäischen Kommission erfolgen. Dazu soll eine gemeinsame Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Körperschaftsteuer gefunden werden. Bei Doppelbesteuerungsabkommen sollen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten beseitigt werden. Hybride Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU sollen unterbunden werden. Weitere Beratungen in den Ländern sollen diese Maßnahmen konkretisieren
Quelle: BBH