UV-Meldeverfahren ab 2017

Ab dem 1.1.2017 gilt der digitale Lohnnachweis, der das bisherige Lohnnachweisverfahren bei der gesetzlichen Unfallversicherung ablöst. Ab dem 01.12.2016 ist ein verpflichtender Stammdatenabgleich möglich. Dabei sind als Zugangsdaten die Betriebsnummer des Unfallträgers, die Mitgliedsnummer und die neu eingeführte PIN erforderlich. Die Zugangsdaten einschließlich der neu eingeführten PIN bekommen die Unternehmen ab November 2016 schriftlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt. Der steuerliche Berater bzw. das beteiligte Lohnbüro müssen sich diese Daten von ihren Mandanten aushändigen lassen und spätestens zum Jahreswechsel die Informationen überprüfen.

Quelle: BBH