Die europäische Kommission hat einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, mit dem die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen beim elektronischen Geschäftsverkehr verbessert werden sollen. Durch das Schaffen einer einzigen Anlaufstelle sollen künftig alle verursachten Mehrwertsteuern der EU im Heimatstaat des Unternehmers abgeführt werden können. Das soll überwiegend kleinen Unternehmern zugute kommen, weshalb eine Umsatzgrenze mit 10.000 EUR eingeführt wird. Auch einheitliche Mehrwertsteuersätze bei E-Books und online-Zeitungen im Vergleich zu Printerzeugnissen sollen den Markt beleben. Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, den ermäßigten Steuersatz insoweit auszudehnen. Als Maßnahme gegen Steuerbetrug außerhalb der EU wird die eingeführte Steuerbefreiung für Kleinsendungen von weniger als 22 EUR abgeschafft.
Quelle: b.b.h.