In der 942. Sitzung des Bundesrats am 26.02.2016 wurde der vom Bundestag am 18.02.2016 verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften bestätigt. Die letzteren Änderungen betreffen die Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Da der Abzinsungszinssatz wegen des längerfristig niedrigen Zinsniveaus seit einigen Jahren sinkt und um den Effekt der dadurch steigenden Pensionsrückstellungen abzumildern, wird der Zeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes von 7 auf 10 Jahre verlängert. Freiwillig kann es bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen und vor dem 01.01.2016 enden (Wirtschaftsjahr 2015) angewendet werden.