Durch den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften werden zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten geschaffen, die Steuerumgehungsmöglichkeiten verhindern sollen. Dadurch erhalten die Finanzbehörden mehr Möglichkeiten, im Ausland angesiedelte Domizilgesellschaften (Briefkastenfirmen) zu ermitteln. Durch den Gesetzesentwurf wird u.a. auch das Bankgeheimnis nach § 30 AO aufgehoben. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfinden die neuen Regelungen als zu weitreichend und wehren sich in einer Anhörung vor dem Finanzausschuss gegen den dadurch ausgesprochenen Generalverdacht der Wirtschaftsunternehmen in Nicht-EU-Ländern und Nicht-EFTA-Staaten.