Die Einkommensgrenze bei den Minijobs sollte künftig an den Mindestlohn angepasst werden, fordert Nordrhein-Westfalen. Vorgeschlagen wird, dass die Minijobgrenze das 53 fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen soll. So könne die reduzierende Arbeitsleistung aufgefangen werden. Mit der Erhöhung des Mindestlohns reduzieren sich derzeit zugleich die möglichen Arbeitsstunden, um die 450-EUR Grenze einzuhalten. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde dem Bundesrat zugeleitet. Sobald die Beratungen in den Ausschüssen abgeschlossen sind, wird der Gesetzesantrag erneut zur Debatte gestellt.
Veröffentlicht am 4. Dezember 2018