Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgesetzes werden die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, die Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert.
-Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge: davon profitieren Auszubildende, die Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld haben. Insbesondere die Pauschalen für Unterkunftskosten werden signifikant angehoben.
-Vereinfachung der Bedarfssatzstruktur: für die Vielzahl der Unterstützten kommt es zu Verbesserungen, weil unterschiedliche Sonderregelungen beseitigt wurden.
-Erhöhung des Ausbildungsgeldes: künftig gibt es mehr Geld für die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und vergleichbare Maßnahmen anderer Träger. Darüber hinaus kommt es zur Erhöhung des Bedarfssatzes bei einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung.
Veröffentlicht am 6. Mai 2019