Am 01.09.2016 ist in Polen das Gesetz über eine umsatzbasierte und progressiv ausgestaltete Einzelhandelssteuer in Kraft getreten. Steuerpflichtig waren alle Einzelhändler unabhängig von deren Rechtsform. Nach mehreren Schriftwechseln über dieses Gesetz zwischen den polnischen Behörden und der EU-Kommission leitete diese wegen der fraglichen nationalen Maßnahme, die sie als staatliche Beihilfe ansah, ein Verfahren ein. Im Jahr 2017 wurde die Steuer daraufhin von der Kommission als rechtswidrig erklärt. Diese diesbezüglichen Beschlüsse wurden nun vom EuGH als nichtig erklärt. Als Begründung wird aufgeführt, dass Rechtsfehler der Kommission vorliegen bei der Ermittlung des Sachverhaltes bzw. der Begründung der Entscheidung. Sie habe nicht allein aus der progressiven Struktur der Steuer auf das Vorliegen selektiver (unzulässiger) Vorteile schließen dürfen. Weiterhin habe sie auch keinen selektiven Vorteil darlegen können.
Veröffentlicht am 29. Juli 2019