Betrug bei der Umsatzsteuer

Die Bundesregierung teilt aufgrund einer Anfrage der Fraktion Die Linke mit, dass für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sog. Umsatzkarusselle grundsätzlich jedes Produkt bzw. Ware genutzt werden kann. Erfahrungsgemäß werden jedoch vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt. In kurzer Zeit könne man so den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen. Auf die Frage, wie derartige Betrugsformen bekämpft oder reguliert werden sollen, antwortet die Bundesregierung, dass durch intensive Zusammenarbeit von Bund, Länder und Steuerfahndung eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt wurden und so seit Jahren intensiv und erfolgreich gegen die Steuerhinterziehungen im Zusammenhang vorgehen konnten. Allein in Deutschland entsteht dem Steuerzahler durch Umsatzsteuerkarusselle ein Schaden im zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr.

Veröffentlicht am 30. September 2019

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