KSK bei weiterhin 4,2 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 bekanntgegeben. Der Abgabesatz soll danach weiterhin bei 4,2 Prozent bleiben. Aufgrund der verstärkten Prüfungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse wurde die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stetig erhöht, so das BMAS. Die Bemessungsgrundlage zur Künstlersozialabgabe habe sich so verbreitert, weshalb eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen erreicht worden ist. Der Bereits bisher stabile Abgabesatz könne so auch 2020 fortgesetzt werden.

Veröffentlicht am 8. Oktober 2019

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