Phantomlohn entsteht dann, wenn Unternehmen nicht das bezahlen, worauf der Arbeitnehmer Anspruch hat. Da in der Sozialversicherung das Anspruchsprinzip besteht, werden zumindest Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Ein neues Problem könnte insbesondere bei Minijobs auf Abruf gegeben sein. Durch eine gesetzliche Neuregelung wird unterstellt, dass der Beschäftigte 20 Stunden wöchentlich arbeitet, wenn keine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde. Rechnet man die unterstellte Stundenzahl mit dem gesetzlichen Mindestlohn hoch, ist der Minijobs auf keinen Fall eingehalten. Auch bei Teilzeitbeschäftigten ansonsten könnten Probleme auftauchen. Wenn der Mitarbeiter flexibel arbeiten soll, müssen neue Regeln eingehalten werden. Von der zu vereinbarenden Mindest- oder Höchstarbeitszeit kann nicht mehr beliebig abgewichen werden. Für alle Teilzeitbeschäftigten einschließlich Minijobber muss dringend eine Regelung getroffen werden, die mit dem Anwalt besprochen werden sollte. Neben den Nachforderungen der Sozialversicherung stehen auch strafrechtliche Folgen für Arbeitgeber im Raum.
Veröffentlicht am 3. Februar 2020