Urlaubsrecht: wichtige Urteile

Mehrere aktuelle Urteile zum Thema Urlaub ändern Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. So hat das BAG klargestellt, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter klar und transparent darüber informieren müssen, wieviel Jahresurlaub noch besteht und wann der Anspruch darauf hinfällig ist. Aufgrund einer weiteren Entscheidung des BAG dürften Arbeitgeber geneigt sein, eine Auszeit mit einem Sonderurlaub über längere Zeit zu genehmigen, da währenddessen kein regulärer Anspruch auf Urlaub besteht. Ein neues Urteil des EuGH verschafft bei Kurzarbeit Klarheit zum Mindestjahresurlaub: Arbeitnehmer haben während des Urlaubs Anspruch auf ihr normales Arbeitsentgelt, allerdings können Kurzarbeitszeiten dazu führen, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Arbeitnehmer in Elternzeit haben nach einer Entscheidung des BAG zwar während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch, der Jahresurlaub kann jedoch um ein zwölftel je vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden. Strittig war bisher, wie Urlaubsansprüche von Verstorbenen zu handhaben sind. Das BAG hat hierzu entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht mit dem Tod verfallen, sondern den Erben neben dem direkten Auskunftsanspruch auch die Auszahlung zusteht.

Veröffentlicht am 18. Februar 2020

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