Weihnachtsgeld: wann ein Muss?

Wer als Unternehmer seinen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld streichen möchte, muss die rechtlichen Grundlagen dafür genau prüfen. Sieht der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag ein Weihnachtsgeld nicht freiwillig vor, ist die Kürzung oder der Wegfall ausgeschlossen. Liegt es über dem Tarif, kann eine Reduzierung auf das Tarifniveau erfolgen, wenn wie nach BAG festgelegt, eine Zulage jederzeit widerruflich ist. Dies gilt auch für im Arbeitsvertrag festgelegtes Weihnachtsgeld. Die Formulierung „freiwillige Leistung“ allein genügt nicht. Beachtet muss nun noch die betriebliche Übung, die bei dreimaliger Zahlung ein Muss auslöst. Über rechtliche Gestaltungen und Formulierungsmöglichkeiten sollte sich der Unternehmer unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Veröffentlicht am 26 Februar 2020

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