Mit der Zustimmung des Bundestages zum dritten Bürokratieentlastungsgesetz sollen einige Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Entlastung von der Bürokratie bedeuten. Damit wird es künftig keinen gelben Schein mehr geben, ein schnellerer Check in im Hotel wird durch ein elektronisches Meldewesen ermöglicht, es kommt zu kürzeren Aufbewahrungszeiten bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen, weniger Umsatzsteuervoranmeldungen für Firmengründer und weniger Statistikpflichten. Die Bundesregierung rechnet mit einem Entlastungsvolumen von über einer Milliarde Euro. Der Bundesrat fordert noch weitergehende Maßnahmen, die die Länder mit Vorlagen erarbeiten und an den Bund weiterleiten werden.
Veröffentlicht am 5. März 2020