Grenzüberschreitende Steuergestaltung

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zugestimmt. Das Gesetz sieht die Mitteilungsverpflichtung im Zusammenhang für Intermediäre vor. Werden diese jedoch von der Verschwiegenheitspflicht als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer nicht entbunden, geht die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über. Die Mitteilung soll gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Die deutschen Finanzbehörden haben die erlangten Informationen mit Finanzbehörden anderer EU-Staaten auszutauschen.

Veröffentlicht am 22. April 2020

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