Der Kläger bewarb sich per Mail mit einer Mail auf die ausgeschriebene Stelle als Gerichtsvollzugsdienst als Quereinsteiger. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seine Schwerbehinderung für die Stelle eingereicht worden. Der Kläger wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl er fachlich nicht offensichtlich für die Stelle ungeeignet war. Der Kläger hat nach dem Urteil des Gerichts Anspruch auf Entschädigung. Die Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch begründete die Vermutung, dass der Kläger wegen seiner Gleichstellung mit einer schwerbeschädigten Person benachteiligt wurde. Es wurde eine Entschädigung von rund 3.700 EUR zugesprochen. In dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ist insbesondere auf die besonderen Pflichten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten hinzuweisen.
Veröffentlicht am 25. Mai 2020