Kündigung: Missbrauch von Kundendaten

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Kläger hatte auf einem privaten Memory-Stick Daten einer Kundin geladen, die er dem Kunden mit der Bemerkung wie einfach doch Datenmissbrauch sei, zukommen ließ. Die Beklagte hatte er nicht über Sicherheitslücken informiert, weshalb diese ihm fristlos kündigte. Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber war nach Auffassung des Arbeitsgerichts gerechtfertigt, da sensible Kundendaten grundsätzlich zu schützen sind. Der Kläger hatte massiv das Vertrauen der Kunden in die Beklagte und deren Mitarbeiter gestört und damit die Kundenbeziehung massiv gefährdet. Gegen das Urteil kann beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt werden.

Veröffentlicht am 9. Juni 2020

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