Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Das steuerpolitische Jahr beginnt mit einem Aspekt des Koalitionsvertrags von Union und SPD: Der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängen auf Erleichterungen bei der steuerlichen Förderung. In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt der DStV als Sachverständiger seine Einschätzungen zu rechtlichen Fragestellungen ab. Nach dem Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung geprüft werden. Der Koalitionsausschuss der Großen Koalition griff den Aspekt Ende 2019 im Rahmen des Konzepts zur Grundrente auf. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen danach zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, solle der steuerfreie Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben werden – so die Absicht der Regierungsparteien. Die vollständige Mitteilung des DStV kann auf deren Homepage eingesehen werden.

Veröffentlicht am 29. Juni 2020

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