Spät einsetzende und lang andauernde Betriebsprüfungen binden bei Unternehmen und Verwaltung finanzielle und personelle Kapazitäten und verzögern die Rechtssicherheit bei den Beteiligten. Dies ist Grund genug, konkrete Verbesserungen bei der Außenprüfung anzugehen. Abschließend geprüfte Großunternehmen profitieren schon heute vom zeitnahen Austausch mit den vor Ort befindlichen Prüfern. Dies sollte auch bei kleinen und mittleren Betrieben nicht vernachlässigt werden. Es sollte zudem eine zeitnahe Prüfung erfolgen. Dies könnte z.B aufgrund eines bundesweit einheitlichen Antragsrechts für Steuerpflichtige aller Größenklassen erreicht werden. Durch freiwillige Vorauszahlungen könnte der ohnehin umstrittene Zinslauf bei länger andauernden Prüfungen gestoppt werden. Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung. Eine dringende Notwendigkeit ist es, ungeprüfte Meldungen an die Straf- und Bußgeldstelle zu stoppen. Schließlich liegt nicht bei jeder Unrichtigkeit der Verdacht einer Steuerhinterziehung nahe. Der Generalverdacht der Finanzverwaltung ist vielfach nicht gerechtfertigt.
Veröffentlicht am 15. Juli 2020