Durch das 7. Änderungsgesetz des SGB IV wurden viele digitale Verbesserungen in der Lohnabrechnung umgesetzt. So wird unter anderem die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung mit einer Übergangsfrist allerspätestens bis zum 31.12.2026 verpflichtend. Weiter sieht das Gesetz einige Verbesserungen im Abrufverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor. Noch vor der Einführung zum 1.1.2022 wird in einer Pilotphase getestet, damit der gelbe Zettel bei einer Krankschreibung aus der Lohnabrechnung verschwinden kann.
Veröffentlicht am 01. September 2020