Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im folgenden aufgeführten…“ Krankheiten und Krankheitserreger, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des Corona-Virus. Die Inhaberin einer Gaststätte legte Beschwerde beim OLG Hamm ein, die ohne Erfolg blieb. Die Aufzählung der „versicherten“ Krankheiten und Krankheitserreger in den vereinbarten Versicherungsbedingungen sei abschließend. Der Versicherer gewährte aufgrund der einschätzbaren Risiken auch für eine spätere Erweiterung des Gesetzes wegen neuer Infektionskrankheiten ausdrücklich keinen Versicherungsschutz.
Veröffentlicht am 25. Oktober 2020