Zweites Familienentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien wird das Kindergeld pro Kind ab dem 1.1.2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso erhöhen sich die steuerlichen Kinderfreibeträge von 7.812 EUR auf 8.388 Euro. Des Weiteren erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.696 Euro ab 2021 und auf 9.984 Euro ab 2022. Zum weiteren Abbau der Progression werden die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrages ab 2021 in gleicher Weise festgelegt. Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuer einbehält bei Kapitalerträgen vorgenommen.

Veröffentlicht am 25. Oktober 2020

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