Betriebstätte/feste Niederlassung

Der Unternehmer unterhält nach dem Urteil des BFH dann eine feste Betriebstätte bzw. feste Niederlassung, wenn er einen umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit aufweist. Die Einrichtung muss von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglichen.

Veröffentlicht am 22. November 2020

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert