Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat neue Corona-Arbeitsschutzregeln bekannt gegeben. Neben den allgemeinen Maßnahmen werden spezifische Arbeitsschutzregeln nicht beeinträchtigt. Die Regeln sind an alle Bereiche des Wirtschaftslebens gerichtet. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dabei auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.
Veröffentlicht am 22. November 2020