Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Die bis Ende des Jahres befristete Mehrwertsteuersenkung kann in einzelnen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinaus gehende Reduzierung würde jedoch den Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Dies teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion mit. Zuzahlungen tragen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen bei, so die Bundesregierung. Diese stellen mit Blick auf die langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen einen Stabilitätsfaktor dar.

Veröffentlicht am 30. November 2020

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