Transportfahrer: Rentenversicherungspflicht

Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt. Der Kläger ist selbständiger Landwirt und führte daneben für das beigeladene Transportunternehmen und verschiedene Auftraggeber Transportfahrten durch. Diese wurden unregelmäßig für zumeist wenige Tage mit pauschalen Tagessätzen durchgeführt. Es wurde vom Kläger stets die LKW´s des Auftraggebers genutzt. Die Klage gegen die durch die Betriebsprüfung festgestellte Versicherungspflicht blieb erfolglos und auch die Berufung wurde zurückgewiesen. Verfügt ein im Transportgewerbe tätiger Auftragnehmer nicht über ein eigenes Fahrzeug, spricht dies regelmäßig gegen eine selbständige Tätigkeit.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2020

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